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Ein Student aus Münster muss keine Rundfunkgebühren bezahlen, obwohl er einen internetfähigen Computer besitzt, mit dem ein Radioempfang möglich ist. Das Verwaltungsgericht Münster entschied am Montag für den klagenden Studenten.
http://www.haz.de/newsroom/medien/art663,700937
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Keine generelle Gebühr für internetfähige PCs. So lautet, stark verkürzt, ein Gerichtsurteil vom Montag. Ein Student hatte gegen einen Gebührenbescheid des WDR geklagt, weil er seinen Computer nicht zum Radio hören benutze. Die Richter gaben ihm Recht.
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,582499,0...
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Trotz zahlreicher Proteste haben die Ministerpräsidenten der Länder am heutigen Donnerstag die Einführung einer Rundfunkgebühr für Internet-fähige Computer und Mobiltelefone beschlossen.
http://www.heise.de/newsticker/Ministerpraesidente...
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